LANDHAUS KLETTE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006

(AGBH 2006)

Fassung vom 15.11.2006

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.

1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

§ 2 Begriffsdefinitionen

2.1 Begriffsdefinitionen:

„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Monat 1 Monat bis 1 Woche In der letzten Woche
keine Stornogebühren 40 % 70 % 90 %
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